KIEFERORTHOPÄDIE & ZAHNREGULIERUNG für Kinder
WARUM?
Besonders in der heutigen Zeit rückt die Vorsorgemedizin immer mehr in den Vordergrund. Auch innerhalb der Zahnheilkunde geht der Trend in Richtung Prävention. Gerade Zähne und eine gute Gebissfunktion sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit bei Zähnen, Zahnfleisch und Kiefergelenken – ein Leben lang.
Gerade Zähne und eine ansprechende Ästhetik sind ein gutes Startkapital für die selbstbewusste Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen!
WANN?
Im Alter von 4 Jahren ist die erste Kontrolle durch den Kieferorthopäden zu empfehlen. So können frühzeitig Fehlstellungen erkannt werden. Fehlbisse wie z. B.: Kreuzbiss, offener Biss etc. sollten idealerweise schon früh behandelt werden. Der idealste Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung liegt meist zwischen dem 8. und 9. Lebensjahr.
ZU DEN HÄUFIGSTEN KIEFERORTHOPÄDISCHEN AUFFÄLLIGKEITEN ZÄHLEN
1. Zurückliegender Unterkiefer bzw. vorstehende obere Schneidezähne
Kinder mit vorstehenden Schneidezähnen im Oberkiefer haben bis zu 50 Prozent häufiger Zahnverletzungen!
2. Seitlicher Kreuzbiss
Meist ist bei diesen Kinder der Oberkiefer zu schmal, so dass der Unterkiefer seitlich über den Oberkiefer greift. Dies hat zur Folge, dass der Oberkiefer sich in der Breite nicht weiterentwickeln kann und daher die Zähne oft nicht genügend Platz haben. Außerdem wird das Wachstum durch den Kreuzbiss asymmetrisch gelenkt.
3. Frontal offener Biss
Ursache ist häufig Lutschen (z.B.: Daumen oder Schnuller) oder eine eingeschränkte Nasenatmung. Meist liegt man bei Kindern mit diesem Problem auch eine Zungenfehlfunktion vor.
4. Vorstehender Unterkiefer und/oder zurückstehender Oberkiefer
Dieser hat einen verkehrten Überbiss der Schneidezähne zur Folge.
5. Engstand der Zähne
Während des Zahnwechsels ist ein vorübergehender Engstand kein Problem. Sollten die Zähne jedoch so eng stehen, dass die nachwachsenden Zähne keine Chance mehr haben durchzubrechen, sollte mit einer Behandlung begonnen werden. Die kieferorthopädische Erstuntersuchung Ihres Kindes hat beratenden Charakter, ist mit keinem Eingriff verbunden und bleibt daher in positiver Erinnerung!
WIE?
Während des Wachstums (Kindes- und Jugendalter) kann sowohl eine Kiefer- als auch eine Zahnregulierung durchgeführt werden. Wann welche Behandlung zum Einsatz kommt, wird individuell bestimmt. Wir beraten Sie gerne.
In manchen Fällen führt eine Behandlung in zwei Phasen zu den besten Ergebnissen:
In der ersten Phase – solange noch Milchzähne vorhanden sind (8. – 12. Lebensjahr) – wird mit abnehmbaren oder kombinierten Zahnspangen (siehe unten) behandelt. In dieser Zeit erfolgt die Kieferregulierung, d. h.: die Korrektur der Kieferfehlstellung. Diese Behandlung wirkt sich meist auch schon positiv auf die Zahnstellung aus. Die erste Phase kann zwischen 12 und 24 Monate dauern.
In der zweiten Phase – nach Durchbruch aller bleibenden Zähne (um das 12. Lebensjahr) – erfolgt die Behandlung meist mit einer festsitzenden Zahnspange (siehe unten). Zu dieser Zeit wird Platz für alle bleibenden Zähne geschaffen und diese gerade gerichtet.
Zwischen der ersten und zweiten Phase kann es manchmal, abhängig vom Zeitpunkt des Zahnwechsels, zu einer Behandlungspause kommen.
Insgesamt sollte die aktive Behandlungszeit von Kindern und Jugendlichen drei Jahre nicht überschreiten.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis in 1220 Wien unter Telefon +43 (0)1 263 63 73